Kosten

Priv.-Doz. DDr. Albrecht ist in seiner Ordination als Wahlarzt tätig. Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. WGKK, NÖGKK, BVA, KFA…). Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.

 

Honorar

Erstordination: 190 €

Folgeordination: 130 €

 

Wie erfolgt die Verrechnung in einer Wahlarztordination ?

Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst zu bezahlen. Im Anschluss kann die Honorarnote bei der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung eingereicht werden. Von dieser bekommt der Patient in der Regel ca. 80% des Kassenarzttarifes (jener Betrag, den ein Kassenarzt erhält) zurück. Im Falle einer privaten Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Kassenarzttarif und Privathonorar rückerstattet zu bekommen.

 

Was sind die Vorteile eines Wahlarztes für den Patienten?

Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Möglichkeit sich ausführlicher mit seinen Patienten zu beschäftigen und besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Die Vorteile im Überblick:

  • Flexible und rasche Terminvergabe
  • Kaum Wartezeiten in der Ordination
  • ausführliches Arzt-Patienten Gespräch
  • gründliche Untersuchungen und Diagnostik
  • ausreichend Zeit für Befundbesprechungen
  • mehr Service für den Patienten

 

Operation

Falls bei Ihnen eine Operation notwendig ist, kann Priv.-Doz. DDr. Albrecht Sie direkt aus der Ordination in das Orthopädische Spital Speising einweisen und dort den operativen Eingriff durchführen. Die Kosten für eine Operation werden von Ihrer normalen Krankenversicherung übernommen. Falls Sie eine Zusatzversicherung besitzen, kommen Sie in den Genuss diverser Zusatzleistungen wie einem Aufenthalt auf der Sonderklassestation.

Absageregelung für Termine

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit diesen bis zu 24 Stunden im Vorfeld zu verschieben oder abzusagen (sollte die Ordination z.B. aufgrund eines Wochenendes oder Feiertages nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Sprachnachricht oder schicken Sie ein Email). Wir ersuchen um Verständnis, dass ein nicht zeitgerecht abgesagter Termin zum vollen Stundensatz verrechnet werden muss. Für den verfallenen Termin ist auch keine Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich.